LebensmittelsicherheitDie Wahrscheinlichkeit eines damit verbundenen Risikos für die Verbraucher sei eher gering, teilt eine Sprecherin von Coca-Cola Europacific Partners mit. Foto: dpaRedakteurinGroße Rückrufaktion bei Coca-Cola. Das gab der europäische Abfüller des Konzerns, Coca-Cola Europacific Partners, am Montag bekannt. Betroffen sind Produkte, die sowohl in Luxemburg als auch in Belgien und den Niederlanden verkauft wurden. Auf Nachfrage des „Luxemburger Wort“ erklärt eine Sprecherin: „Coca-Cola Europacific Partners betrachtet die Qualität und Sicherheit seiner Produkte als oberste Priorität. Wir haben in Absprache mit den Behörden in Belgien, Luxemburg und den Niederlanden einen Rückruf für Produkte mit den Produktionscodes 328 GE bis 338 GE veranlasst, weil sie einen höheren Chloratgehalt aufweisen.“ Aufgefallen sei dies bei Routinetests, teilt die Sprecherin mit. Chlorat entsteht als Nebenprodukt von Chlordesinfektionsmitteln, die bei der Wasseraufbereitung häufig verwendet werden. Geringe Mengen davon finden sich in gewöhnlichen Lebensmitteln und Getränken, wie frischem Obst und Gemüse, Milchprodukten sowie in Trinkwasser. „Wir stehen auch in Kontakt mit den Behörden in einigen wenigen europäischen Märkten, in denen ebenfalls eine begrenzte Menge an Lagerbeständen ausgeliefert wurde“, ergänzt sie. Detaillierte Angaben zur Anzahl der Produkte, die von dem Rückruf betroffen sind, teilt das Unternehmen nicht mit. Auf Nachfrage teilt die Luxemburger Lebensmittelverwaltung ALVA mit: „In diesem Fall bietet das Unternehmen an, dass seine Kunden die betroffenen Produkte in die Verkaufsstellen, wo sie erstanden wurden, zurückbringen zwecks einer Rückerstattung.“ Die betroffenen Produkte gelten nicht mehr als sichere Lebensmittel im Sinne des General Food Laws und müssen folglich entsorgt werden, präzisiert ein Sprecher der ALVA. Von den Lebensmittelbehörden werde dies überwacht. Und wie? „Die betroffenen Produkte können eindeutig durch Ihre Losnummer identifiziert werden“, so die ALVA. Diese Losnummer werde im internen Rückverfolgbarkeitssystem des Lebensmittelbetriebs erfasst. Bei einem Rückruf muss der Lebensmittelbetrieb diese Rückverfolgbarkeitsdaten an die Behörden mitliefern. Das ist gesetzlich vorgeschrieben und bei guichet.lu möglich.Neben den Nummern werden „auch Mengen und Lieferdaten sowie Kundeninformationen weiterer Betriebe, welche die betroffenen Produkte geliefert bekommen haben“ erfasst, präzisiert der Sprecher der Lebensmittelverwaltung. „Die Behörden haben ein Einsichtsrecht auf diese Daten im Rahmen der amtlichen Kontrolle und können so die betroffenen Mengen auch im Betrieb überprüfen.“ Letztlich könne vor Ort auch ein Abgleich der Mengen durchgeführt werden – auch bei der Entsorgung, ergänzt er. Der Verkauf der Produkte wird in den Geschäften sofort eingestellt. Auf Nachfrage erklärt etwa ein Pressesprecher von Cactus, dass in solchen Fällen die Abt